Haftungsfragen
Wenn Sie uns Ihr Fahrzeug anvertrauen, möchten Sie sicher auch wissen, wie es im Falle einer eventuellen Beschädigung aussieht: Grundsätzlich haften wir im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden, die wir zu verantworten haben.
Bei Brand- und Diebstahlschäden, sofern sie nicht durch unser Verschulden eingetreten sind, sieht dies allerdings anders aus. Da die bei uns abgestellten Fahrzeuge weiterhin Ihr Eigentum bleiben, können auch nur Sie eine Versicherung zum Schutz gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl abschließen.
Hatten Sie allerdings vor der Unterstellung für Ihr Fahrzeug eine Kaskoversicherung abgeschlossen, so reicht in der Regel der Antrag auf Ruheversicherung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Diese Ruheversicherung umfasst den gleichen Versicherungsschutz wie die vorherige Kaskoversicherung, ist aber beitragsfrei!
Wichtig: Der Versicherungsvertrag darf nicht durch ein anderes Fahrzeug in dieser Zeit genutzt werden.